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Alleinerziehende müssten 4 Hände haben. Dazu kommt noch bei vielen die Sorgen um das Geld! Damit die Familienfinanzen nicht zu sehr leiden, wurde der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende eingeführt. Ab 2024 erhalten Alleinerziehende für das erste Kind einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.
Du kannst den Freibetrag für Alleinerziehende in der Steuererklärung beantragen und so einiges an Geld vom Staat zurück erhalten.
Voraussetzung dafür ist, dass dir Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht und keine weitere volljährige Person in deinem Haushalt wohnt. Sobald du nicht mehr alleinerziehend bist, solltest du das umgehend dem Finanzamt melden. Der Entlastungsbeitrag wird dann nur für die Monate gewährt, in denen du alleinerziehend warst.
Beispiel: Der neue Lebenspartner zieht im Mai in den Haushalt der Mutter, in dem auch das Kind gemeldet ist. Er beteiligt sich an den Haushaltskosten, sie bilden also eine Haushaltsgemeinschaft. Somit ist der Belastungsbeitrag nur für 4 Monate von Januar bis April gültig, dh. beträgt nur 1/3 des Betrags für das ganze Jahr.
Alternativ zum Entlastungsbeitrag könntest du auch in die Steuerklasse II wechseln. So profitierst du das ganze Jahr über von einer reduzierten Einkommenssteuer. Dazu stellst du einen „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. Herunterladen kannst du den Antrag im Formular-Management-System des Bundesministeriums für Finanzen. Du findest ihn unter „Steuern“ im Ordner „Lohnsteuer“.
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Wer bekommt den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende?
Der Freibetrag steht allen Alleinerziehenden zu. Er kann nicht aufgeteilt werden zwischen den Elternteilen. Nur diejenige, die das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält, kann auch den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende in der Steuererklärung geltend machen. Erhalten beide Eltern anteilig Kindergeld und ist das Kind in beiden Haushalten gemeldet, dann müsst ihr euch untereinander absprechen, wer zusätzlich den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende geltend machen darf.
Tipp: Wenn ihr 2 Kinder habt, könnt ihr den doppelten Entlastungsbeitrag beantragen. Dafür müsst ihr für jedes Kind einen Entlastungsbeitrag in der Steuererklärung angeben.
Ist das Kind in den Wohnungen beider Elternteile gemeldet und ist nur ein Elternteil alleinstehend, erhält der alleinstehende Elternteil der Entlastungsbetrag. Unabhängig davon, ob dieser die Voraussetzungen für die Auszahlung des Kindergeldes erfüllt oder nicht.
Ist am Wohnsitz noch eine zweite volljährige Person angemeldet, entfällt der Freibetrag für Alleinerziehende. Im Finanzdeutsch ist dann von einer „schädlichen Hausgemeinschaft“ die Rede. Schädlich sind Haushaltsgemeinschaften der alleinerziehenden Person mit ihrem Lebensgefährten, einem nahen Angehörigen (z.B. Vater, Mutter, Geschwister) oder einem volljährigen Kind, für das kein Anspruch auf Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder besteht. Das gilt bei Anmeldungen sowohl für Erst- als auch für Zweitwohnsitze. Eine Ausnahme gilt nur in wenigen Fällen, wenn die zweite volljährige Person nicht zum Haushaltseinkommen beitragen kann.
Wie berechnet sich der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende?
Wenn du deine Steuererklärung erstellst, dann kannst du den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende beantragen. Er senkt das Einkommen, auf das die Einkommenssteuer anfällt.
Beziehst du beispielsweise in einem Jahr 40.000 Euro Bruttoeinkommen und zahlst einen Durchschnittssteuersatz von 20 % auf das gesamte Einkommen, dann musst du ca. 8.000 Euro an Einkommenssteuer bezahlen. Mit dem Freibetrag wird die Einkommenssteuer bei einem Kind nur von 35.992 Euro berechnet (40.000 Euro – 4.008 Euro = 35.992 Euro). Du musst daher nur ca. 7.198 Euro Einkommenssteuer bezahlen. Um 801 Euro weniger als ohne Entlastungsbeitrag. Die 801 Euro erzählst du vom Finanzamt zurück, wenn du die Steuererklärung abgibst.
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende: Wo eintragen?
Den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende trägst du in der Anlage Kind (Achtung, nicht Anlage K) ein. Auch dieses Formular kannst du Herunterladen im Formular-Management-System des Bundesministeriums für Finanzen. Du findest ihn unter „Steuern“ im Ordner „Einkommenssteuer“. Dann wählst du einfach das Jahr aus, für das du die Einkommenssteuer erklären möchtest.
Du benötigst dafür die Steuer-ID deines Kindes und den Namen der Familienkasse, von der du das Kindergeld erhältst.
Hier ist der Ausschnitt zu sehen in der Anlage Kind, in der du den Freibetrag beantragen kannst:
Es wird unterschieden zwischen einer weiteren volljährigen Person in Haushaltsgemeinschaft (Zeile 52) und einer volljährigen Person, die einfach nur im Haushalt gemeldet ist (Zeile 51). Das ist beispielsweise eine pflegebedürftige, volljährige Person, die zwar im Haushalt wohnt, sich aber nicht am Haushaltseinkommen beteiligen kann. Du bist in dem Fall weiterhin alleinerziehend und berechtigt, den Entlastungsbeitrag zu erhalten.
Fazit
Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende ist sehr sinnvoll. Er wurde seit 2020 ordentlich angehoben auf 4.008 Euro für das erste Kind und ist für Alleinerziehende gedacht, die so etwas mehr Geld vom Staat erhalten können. Du kannst ihn beantragen über deine Steuererklärung über die Anlage Kind. Falls du schon das ganze Jahr von einer geringeren Einkommenssteuer profitieren möchtest, dann wechsle am besten in die Steuerklasse II für Alleinerziehende.
Hast du bereits Erfahrungen gemacht mit dem Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende? Schreib es in die Kommentare!
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