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Das Elterngeld ist eine großartige Sache. Wir erhalten es, damit wir in Ruhe und ohne finanzielle Sorgen die Ankunft unserer Kinder begleiten. Nur in wenigen Ländern greift der Staat dafür so tief in die Tasche. Trotzdem müssen die meisten Familien in der Elternzeit mit viel weniger Geld zurechtkommen. Auch bei uns war das so.
Da helfen nur diese 10 Tipps, um keine Fehler zu begehen bei den Familienfinanzen, und legale Elterngeld-Tricks. So kannst du einige Hundert Euro mehr vom Staat erhalten. Die besten sieben siehst du in diesem Artikel:
Elterngeld kurz und knackig erklärt
Jede Mutter oder jeder Vater erhält in den meisten Fällen 65 % des vorherigen Nettoeinkommens vom Staat. Wenn du vorher nichts verdient hast, bekommst du den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. Niedrige Einkommen erhalten bis zu 100 % Lohnersatz, hohe Einkommen müssen den Deckel von maximal 1.800 Euro pro Monat hinnehmen.
Der Elterngeldrechner im Familienportal des Bundesministeriums hilft dir bei der Berechnung deines Elterngeldes.
Das Basiselterngeld wird bezahlt ab Geburt des Kindes bis zu 12 Monate. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen für mindestens 2 Monate, dann erhöht sich der Anspruch auf gesamt 14 Monate. Alleinerziehende dürfen auch 14 Monate Elterngeld beziehen.
Was ist neu beim Elterngeld ab 2024?
Neu ist ab 2024, dass Eltern bis zum 1. Geburtstag des Kindes maximal einen Monat gleichzeitig Elterngeld beantragen dürfen. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Haushalts-Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.
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Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Elterngeld wird unterteilt in Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Einfach gesagt, ist das ElterngeldPlus besonders interessant für Eltern, die in Teilzeit arbeiten. ElterngeldPlus beträgt zwar nur die Hälfte des Basiselterngeldes, also zwischen 150 Euro und 900 Euro. Doch du darfst daneben 24 bis 32 Stunden arbeiten und kannst es doppelt so lange beziehen, also nicht nur 12, sondern bis zu 24 Monate. Auch wird dein Verdienst nach der Geburt modifiziert angerechnet.
Mit dem Partnerschaftsbonus darfst du weitere 4 Monate extra ElterngeldPlus erhalten, wenn du und dein Partner in Teilzeit arbeiten und ElterngeldPlus beziehen über mindestens 2 und maximal 4 aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig.
Wechsle die Steuerklasse
Alles, was den Nettoverdienst erhöht, kann auch zu mehr Elterngeld führen. Wenn du weniger Steuern zahlen musst, erhöht das deinen Nettoverdienst und somit dein Elterngeld.
Bei verheirateten Partnern ist ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll. Warum? Es gibt eine Steuerklasse, bei der weniger Steuern abgezogen werden (Steuerklasse III) und eine Steuerklasse, bei der dafür mehr Steuern bezahlt werden müssen (Steuerklasse V). Nur Verheiratete oder Partner in eingetragener Lebensgemeinschaft dürfen die Steuerklasse wechseln. Entweder hat die eine die begünstigte Steuerklasse III und der andere die teurere Steuerklasse V oder beide die gleich besteuerte Steuerklasse (Steuerklasse IV).
Der Elternteil, der den Großteil des Elterngeldes später bezieht, sollte schon zu Beginn der Schwangerschaft in die steuerbegünstigte Steuerklasse III wechseln. Das Elterngeld wird später vom höheren Netto ausgezahlt.
Der andere Partner muss gleichzeitig in die Steuerklasse V wechseln und zahlt anteilig mehr Steuern – seine Nettoeinkünfte reduzieren sich also. Hier ein Beispiel:
Lisa verdient 3.000 Euro brutto monatlich. Sie ist in der Steuerklasse V und erhält monatlich ca. 1.600 Euro Gehalt netto. In dieser Steuerklasse würde ihr Elterngeld ca. 975 Euro monatlich betragen. Wenn sie jedoch rechtzeitig in die Steuerklasse III wechselt, bekommt sie ca. 2.200 Euro netto und ein Elterngeld in Höhe von ca. 1.365 Euro. Das sind ganze 390 Euro mehr Elterngeld jeden Monat bzw. 4.680 Euro auf 12 Monate gerechnet.
Warum so früh wie möglich die Steuerklasse wechseln?
Für die Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse angewendet, die in den letzten 12 Monaten überwiegend gültig war. Um einen Effekt für das Elterngeld zu haben ist es also erforderlich, mindestens 7 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes bzw. 7 Monate VOR Beginn der Geburt beim Vater in der neuen Steuerklasse zu sein. Das heißt eigentlich sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest die Steuerklasse wechseln!
Achtung: Es kann sein, dass ihr durch den Steuerklassenwechsel insgesamt mehr Steuern zahlen müsst also zuvor. Mit der Einkommenssteuererklärung erhaltet ihr die zu viel bezahlten Steuern wieder zurück.
Der Besserverdienende geht länger in Elternzeit
Das Elterngeld wird monatlich ausgezahlt und richtet sich nach dem vorherigen Nettoverdienst des Antragsstellers. Ihr bekommt also deutlich mehr Geld, wenn der Besserverdienende das Elterngeld beantragt.
In der Praxis verhält es sich häufig anders. Oft verdient die Mutter weniger als der Vater, trotzdem beantragt sie das Elterngeld über einen längeren Zeitraum. Warum?
Zum einen können sich wenige Paare vorstellen, dass von Anfang an der Vater die Kinderpflege übernimmt. Das war bei uns auch so. Vielleicht könnten wird den Vätern mehr zutrauen.
Dazu kommt: das Elterngeld ist bei Gutverdienern gedeckelt und kann maximal 1.800 Euro pro Monat ausmachen. Das mag auch einige Paare abschrecken und sie wählen das Modell Mama zu Hause, Papa arbeitet.
Zeige als Unternehmerin mehr Gewinn
Bei Selbstständigen und Unternehmern ist manchmal eine Optimierung des Elterngelds möglich: Bei Ihnen wird das Elterngeld anteilig vom Gewinn des Vorjahres bezahlt. Also von dem, was vom Umsatz abzüglich der Ausgaben übrig bleibt. Wenn du in der Steuererklärung des Vorjahrs weniger Ausgaben geltend machst oder mehr arbeitest, bleibt auch mehr Gewinn und ein höheres Elterngeld.
Werde selbstständig!
Viele Mütter sind überrascht über das wenige Elterngeld beim zweiten Kind. Die Basis für die Elterngeldberechnung ist ja das Einkommen über die letzten 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz bzw. die letzten 12 Kalendermonate vor Geburt bei der Partnerin oder dem Vater. Falls du in der Zeit in Teilzeit gearbeitet hast, dann erhältst du weniger Elterngeld als beim ersten Kind, als du noch in Vollzeit gearbeitet hast.
Wenn du im Kalenderjahr vor oder 12 Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes ein Gewerbe anmeldest bei deinem Finanzamt (aus eigener Erfahrung weiß ich, das geht sehr schnell und kostet weniger als 40 Euro), dann giltst du mit den Mischeinkünften aus selbstständiger und unselbständiger Arbeit als Selbstständige. Dein Elterngeld wird von dem abgeschlossenen Geschäftsjahr, zumeist dem Vorjahr, berechnet. Falls du in dieser Zeit auch Elterngeld bezogen hast, dann wird für die Elterngeldberechnung das Jahr davor herangenommen. So näherst du dich langsam dem Netto, das du vor deinem ersten Kind verdient hast.
Zu beachten gilt: Du solltest als Gewerbetreibende mindestens eine Rechnung gestellt haben. Du solltest natürlich alle Einkünfte, auch in der Elternzeit, dem Finanzamt melden und auch deinen Arbeitgeber über deine Nebentätigkeit informieren, wenn das vertraglich so vereinbart wurde.
Auch interessant: Monate, in denen du Elterngeld erhalten hast, werden einfach übersprungen für die Berechnung des zweiten Elterngeldes. Wenn zwischen deinen Geburten also maximal 14 Monate liegen und du Elterngeld in der Zeit erhalten hast, dann wird das Elterngeld für das zweite Kind auch von dem Gehalt vor der ersten Geburt berechnet.
Warte nicht zu lange
Das Elterngeld kannst du nur nach der Geburt beantragen. Maximal 3 Monate rückwirkend wird es ausbezahlt. Du solltest also nicht zu lange warten mit deinem Antrag!
Nach der Geburt haben die Eltern ja meist alle Hände voll zu tun. Es gibt viel Papierkram zu erledigen und die kleinen Lieblinge sind auch ganz schön anspruchsvoll. Wir haben uns also schon in der Schwangerschaft Gedanken darüber gemacht und alle Formulare so weit als möglich vorab ausgefüllt. Dann war die restliche Arbeit nach der Geburt überschaubar.
Nutze den Elterngeldrechner
Es ist sehr individuell, welche Variante des Elterngeldbezugs für euch die klügste ist. Am besten ihr rechnet verschiedene Optionen durch mithilfe des Elterngeldrechners im Familienportal des Bundesministeriums. Uns hat dieser Rechner sehr geholfen.
Somit haben wir für uns berechnet, wie lange wir ganz zu Hause bleiben möchten mit dem Basiselterngeld und wie lange wir planen in Teilzeit zu arbeiten mit dem ElterngeldPlus. Während der Elternzeit steht es dem Arbeitnehmer von Gesetz her zu, in Teilzeit zu arbeiten für bis zu 32 Stunden die Woche – pro Kind bis zu 36 Monate lang. Voraussetzung ist: 12 dieser 36 Monate müssen genommen werden bis das Kind 3 Jahre alt ist. Es ist möglich, die restliche Zeit bis zum achten Geburtstag zu nutzen.
Das Arbeiten in der Elternzeit lohnt sich nur mit ElterngeldPlus
Wenn du während des Elterngeldbezugs arbeitest, wird dein Zuverdienst eins zu eins angerechnet. Eine Mutter verdient beispielsweise 1.500 Netto pro Monat vor Geburt. Ihr Basiselterngeld ist 65 % davon, also 975 Euro. Sollte sie sich dazu entscheiden, einen Job für 500 Euro pro Monat anzunehmen und gleichzeitig Elterngeld zu bekommen, dann wird der Zuverdienst voll angerechnet und das Elterngeld reduziert sich auf 650 Euro (1.500 Euro – 500 Euro ist 1.000 Euro; davon 65 % sind 650 Euro). Sie hat also nur noch gesamt 1.150 Euro gesamt zur Verfügung und muss nebenher arbeiten. Das lohnt sich kaum, vor allem weil du vielleicht auch noch Betreuungskosten für die Kinder bezahlen musst.
Eine gute Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten bietet nur das ElterngeldPlus. ElterngeldPlus beträgt zwar nur maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, also zwischen 150 Euro und 900 Euro. Doch du kannst es doppelt so lange beziehen, also bis zu 24 Monate.
Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was du als Basiselterngeld theoretisch bekommen würdest, wenn du nach der Geburt kein Einkommen hättest. Diese Grenze nennt man “Deckelungsbetrag”.
Wenn du mehr als die Hälfte deines früheren Nettos dazuverdienst, dann lohnt sich das. Das ElterngeldPlus kann dann unter Umständen genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Einkommen und du beziehst es doppelt so lange. Hier ein paar Rechenbeispiele.
Auch hier ist der Elterngeldrechner im Familienportal zu empfehlen.
Empfehlenswerte Podcastfolge zum Thema Elterngeldtrick
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Mehr InformationenFazit
Für die meisten Familien bedeutet die Zeit mit den Kindern zu Hause ein Einkommensverlust. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, das Elterngeld zu optimieren. Beispiele dafür sind der Wechsel der Steuerklasse bei Angestellten oder mehr Gewinn bei Selbstständigen. Etwas nebenher zu verdienen ist mit dem ElterngeldPlus sinnvoll.
Jeder Fall ist individuell. Bucht eine Elterngeldberatung und überlegt euch schon in der Schwangerschaft, welcher Weg zu euch passt. Nach der Geburt ist wenig Zeit dafür. Vielleicht überdenkt ihr auch die Rollenmodelle der Vergangenheit. Dann könnte der Besserverdienende länger in Elternzeit gehen und ihr erhaltet somit auch mehr Elterngeld.
Es ist natürlich großartig, wenn du schon viel gespart und ein finanzielles Polster aufgebaut hast. Dann ist es einfacher, die beste Entscheidung für euch zu treffen. Unterm Strich hilft während der Elternzeit sonst nur der Konsumverzicht. Doch das Leben mit Kindern muss nicht teuer sein. Wunderbare Erlebnisse werden auch ohne viel Geld möglich sein.
Bei getrennten Konten mit Kindern solltest du jedenfalls auf einen Lohnausgleich bestehen für die Einkommenseinbußen. Hier steht alles dazu.
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Wie hast du dir die Elternzeit mit deinem Partner aufgeteilt? Habt ihr dabei einen Elterngeld-Trick angewendet? Auf deine Kommentare freue ich mich schon!
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