Das Elterngeld ist eine großartige Sache. Wir erhalten es, damit wir in Ruhe und ohne finanzielle Sorgen die Ankunft unserer Kinder begleiten. Nur in wenigen Ländern greift der Staat dafür so tief in die Tasche. Trotzdem müssen die meisten Familien in der Elternzeit mit viel weniger Geld zurechtkommen. Auch bei uns war das so.

Elterngeld-Tricks: 7 legale Tricks für mehr Elterngeld

Das Elterngeld ist eine großartige Sache. Wir erhalten es, damit wir in Ruhe und ohne finanzielle Sorgen die Ankunft unserer Kinder begleiten. Nur in wenigen Ländern greift der Staat dafür so tief in die Tasche. Trotzdem müssen die meisten Familien in der Elternzeit mit viel weniger Geld zurechtkommen. Auch bei uns war das so.

Da helfen nur diese 10 Tipps, um keine Fehler zu begehen bei den Familienfinanzen, und legale Elterngeld-Tricks. So kannst du einige Hundert Euro mehr vom Staat erhalten. Die besten sieben siehst du in diesem Artikel:

Elterngeld kurz und knackig erklärt

Jede Mutter oder jeder Vater erhält in den meisten Fällen 65 % des vorherigen Nettoeinkommens vom Staat. Wenn du vorher nichts verdient hast, bekommst du den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. Niedrige Einkommen erhalten bis zu 100 % Lohnersatz, hohe Einkommen müssen den Deckel von maximal 1.800 Euro pro Monat hinnehmen.

Der Elterngeldrechner im Familienportal des Bundesministeriums hilft dir bei der Berechnung deines Elterngeldes.

Das Basiselterngeld wird bezahlt ab Geburt des Kindes bis zu 12 Monate. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen für mindestens 2 Monate, dann erhöht sich der Anspruch auf gesamt 14 Monate. Alleinerziehende dürfen auch 14 Monate Elterngeld beziehen.

Was ist neu beim Elterngeld ab 2024?

Neu ist ab 2024, dass Eltern bis zum 1. Geburtstag des Kindes maximal einen Monat gleichzeitig Elterngeld beantragen dürfen. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Haushalts-Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.

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Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Elterngeld wird unterteilt in Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Einfach gesagt, ist das ElterngeldPlus besonders interessant für Eltern, die in Teilzeit arbeiten. ElterngeldPlus beträgt zwar nur die Hälfte des Basiselterngeldes, also zwischen 150 Euro und 900 Euro. Doch du darfst daneben 24 bis 32 Stunden arbeiten und kannst es doppelt so lange beziehen, also nicht nur 12, sondern bis zu 24 Monate. Auch wird dein Verdienst nach der Geburt modifiziert angerechnet.

Mit dem Partnerschaftsbonus darfst du weitere 4 Monate extra ElterngeldPlus erhalten, wenn du und dein Partner in Teilzeit arbeiten und ElterngeldPlus beziehen über mindestens 2 und maximal 4 aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig.

Wechsle die Steuerklasse

Alles, was den Nettoverdienst erhöht, kann auch zu mehr Elterngeld führen. Wenn du weniger Steuern zahlen musst, erhöht das deinen Nettoverdienst und somit dein Elterngeld.

Bei verheirateten Partnern ist ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll. Warum? Es gibt eine Steuerklasse, bei der weniger Steuern abgezogen werden (Steuerklasse III) und eine Steuerklasse, bei der dafür mehr Steuern bezahlt werden müssen (Steuerklasse V). Nur Verheiratete oder Partner in eingetragener Lebensgemeinschaft dürfen die Steuerklasse wechseln. Entweder hat die eine die begünstigte Steuerklasse III und der andere die teurere Steuerklasse V oder beide die gleich besteuerte Steuerklasse (Steuerklasse IV).

Der Elternteil, der den Großteil des Elterngeldes später bezieht, sollte schon zu Beginn der Schwangerschaft in die steuerbegünstigte Steuerklasse III wechseln. Das Elterngeld wird später vom höheren Netto ausgezahlt.

Der andere Partner muss gleichzeitig in die Steuerklasse V wechseln und zahlt anteilig mehr Steuern – seine Nettoeinkünfte reduzieren sich also. Hier ein Beispiel:

Lisa verdient 3.000 Euro brutto monatlich. Sie ist in der Steuerklasse V und erhält monatlich ca. 1.600 Euro Gehalt netto. In dieser Steuerklasse würde ihr Elterngeld ca. 975 Euro monatlich betragen. Wenn sie jedoch rechtzeitig in die Steuerklasse III wechselt, bekommt sie ca. 2.200 Euro netto und ein Elterngeld in Höhe von ca. 1.365 Euro. Das sind ganze 390 Euro mehr Elterngeld jeden Monat bzw. 4.680 Euro auf 12 Monate gerechnet.

Warum so früh wie möglich die Steuerklasse wechseln?

Für die Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse angewendet, die in den letzten 12 Monaten überwiegend gültig war. Um einen Effekt für das Elterngeld zu haben ist es also erforderlich, mindestens 7 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes bzw. 7 Monate VOR Beginn der Geburt beim Vater in der neuen Steuerklasse zu sein. Das heißt eigentlich sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest die Steuerklasse wechseln!

Achtung: Es kann sein, dass ihr durch den Steuerklassenwechsel insgesamt mehr Steuern zahlen müsst also zuvor. Mit der Einkommenssteuererklärung erhaltet ihr die zu viel bezahlten Steuern wieder zurück.

Der Besserverdienende geht länger in Elternzeit

Das Elterngeld wird monatlich ausgezahlt und richtet sich nach dem vorherigen Nettoverdienst des Antragsstellers. Ihr bekommt also deutlich mehr Geld, wenn der Besserverdienende das Elterngeld beantragt.

In der Praxis verhält es sich häufig anders. Oft verdient die Mutter weniger als der Vater, trotzdem beantragt sie das Elterngeld über einen längeren Zeitraum. Warum?

Zum einen können sich wenige Paare vorstellen, dass von Anfang an der Vater die Kinderpflege übernimmt. Das war bei uns auch so. Vielleicht könnten wird den Vätern mehr zutrauen.

Dazu kommt: das Elterngeld ist bei Gutverdienern gedeckelt und kann maximal 1.800 Euro pro Monat ausmachen. Das mag auch einige Paare abschrecken und sie wählen das Modell Mama zu Hause, Papa arbeitet.

Zeige als Unternehmerin mehr Gewinn

Bei Selbstständigen und Unternehmern ist manchmal eine Optimierung des Elterngelds möglich: Bei Ihnen wird das Elterngeld anteilig vom Gewinn des Vorjahres bezahlt. Also von dem, was vom Umsatz abzüglich der Ausgaben übrig bleibt. Wenn du in der Steuererklärung des Vorjahrs weniger Ausgaben geltend machst oder mehr arbeitest, bleibt auch mehr Gewinn und ein höheres Elterngeld.

Werde selbstständig!

Viele Mütter sind überrascht über das wenige Elterngeld beim zweiten Kind. Die Basis für die Elterngeldberechnung ist ja das Einkommen über die letzten 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz bzw. die letzten 12 Kalendermonate vor Geburt bei der Partnerin oder dem Vater. Falls du in der Zeit in Teilzeit gearbeitet hast, dann erhältst du weniger Elterngeld als beim ersten Kind, als du noch in Vollzeit gearbeitet hast.

Wenn du im Kalenderjahr vor oder 12 Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes ein Gewerbe anmeldest bei deinem Finanzamt (aus eigener Erfahrung weiß ich, das geht sehr schnell und kostet weniger als 40 Euro), dann giltst du mit den Mischeinkünften aus selbstständiger und unselbständiger Arbeit als Selbstständige. Dein Elterngeld wird von dem abgeschlossenen Geschäftsjahr, zumeist dem Vorjahr, berechnet. Falls du in dieser Zeit auch Elterngeld bezogen hast, dann wird für die Elterngeldberechnung das Jahr davor herangenommen. So näherst du dich langsam dem Netto, das du vor deinem ersten Kind verdient hast.

Zu beachten gilt: Du solltest als Gewerbetreibende mindestens eine Rechnung gestellt haben. Du solltest natürlich alle Einkünfte, auch in der Elternzeit, dem Finanzamt melden und auch deinen Arbeitgeber über deine Nebentätigkeit informieren, wenn das vertraglich so vereinbart wurde.

Auch interessant: Monate, in denen du Elterngeld erhalten hast, werden einfach übersprungen für die Berechnung des zweiten Elterngeldes. Wenn zwischen deinen Geburten also maximal 14 Monate liegen und du Elterngeld in der Zeit erhalten hast, dann wird das Elterngeld für das zweite Kind auch von dem Gehalt vor der ersten Geburt berechnet.

Warte nicht zu lange

Das Elterngeld kannst du nur nach der Geburt beantragen. Maximal 3 Monate rückwirkend wird es ausbezahlt. Du solltest also nicht zu lange warten mit deinem Antrag!

Nach der Geburt haben die Eltern ja meist alle Hände voll zu tun. Es gibt viel Papierkram zu erledigen und die kleinen Lieblinge sind auch ganz schön anspruchsvoll. Wir haben uns also schon in der Schwangerschaft Gedanken darüber gemacht und alle Formulare so weit als möglich vorab ausgefüllt. Dann war die restliche Arbeit nach der Geburt überschaubar.

Nutze den Elterngeldrechner

Es ist sehr individuell, welche Variante des Elterngeldbezugs für euch die klügste ist. Am besten ihr rechnet verschiedene Optionen durch mithilfe des Elterngeldrechners im Familienportal des Bundesministeriums. Uns hat dieser Rechner sehr geholfen.

Somit haben wir für uns berechnet, wie lange wir ganz zu Hause bleiben möchten mit dem Basiselterngeld und wie lange wir planen in Teilzeit zu arbeiten mit dem ElterngeldPlus. Während der Elternzeit steht es dem Arbeitnehmer von Gesetz her zu, in Teilzeit zu arbeiten für bis zu 32 Stunden die Woche – pro Kind bis zu 36 Monate lang. Voraussetzung ist: 12 dieser 36 Monate müssen genommen werden bis das Kind 3 Jahre alt ist. Es ist möglich, die restliche Zeit bis zum achten Geburtstag zu nutzen.

Das Arbeiten in der Elternzeit lohnt sich nur mit ElterngeldPlus

Wenn du während des Elterngeldbezugs arbeitest, wird dein Zuverdienst eins zu eins angerechnet. Eine Mutter verdient beispielsweise 1.500 Netto pro Monat vor Geburt. Ihr Basiselterngeld ist 65 % davon, also 975 Euro. Sollte sie sich dazu entscheiden, einen Job für 500 Euro pro Monat anzunehmen und gleichzeitig Elterngeld zu bekommen, dann wird der Zuverdienst voll angerechnet und das Elterngeld reduziert sich auf 650 Euro (1.500 Euro – 500 Euro ist 1.000 Euro; davon 65 % sind 650 Euro). Sie hat also nur noch gesamt 1.150 Euro gesamt zur Verfügung und muss nebenher arbeiten. Das lohnt sich kaum, vor allem weil du vielleicht auch noch Betreuungskosten für die Kinder bezahlen musst.

Eine gute Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten bietet nur das ElterngeldPlus. ElterngeldPlus beträgt zwar nur maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, also zwischen 150 Euro und 900 Euro. Doch du kannst es doppelt so lange beziehen, also bis zu 24 Monate.

Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was du als Basiselterngeld theoretisch bekommen würdest, wenn du nach der Geburt kein Einkommen hättest. Diese Grenze nennt man “Deckelungsbetrag”.

Wenn du mehr als die Hälfte deines früheren Nettos dazuverdienst, dann lohnt sich das. Das ElterngeldPlus kann dann unter Umständen genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Einkommen und du beziehst es doppelt so lange. Hier ein paar Rechenbeispiele.

Auch hier ist der Elterngeldrechner im Familienportal zu empfehlen.

Empfehlenswerte Podcastfolge zum Thema Elterngeldtrick

Das ist ein Platzhalter für den Spotify Player. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicke auf den Button unten. Bitte beachte, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Fazit

Für die meisten Familien bedeutet die Zeit mit den Kindern zu Hause ein Einkommensverlust. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, das Elterngeld zu optimieren. Beispiele dafür sind der Wechsel der Steuerklasse bei Angestellten oder mehr Gewinn bei Selbstständigen. Etwas nebenher zu verdienen ist mit dem ElterngeldPlus sinnvoll.

Jeder Fall ist individuell. Bucht eine Elterngeldberatung und überlegt euch schon in der Schwangerschaft, welcher Weg zu euch passt. Nach der Geburt ist wenig Zeit dafür. Vielleicht überdenkt ihr auch die Rollenmodelle der Vergangenheit. Dann könnte der Besserverdienende länger in Elternzeit gehen und ihr erhaltet somit auch mehr Elterngeld.

Es ist natürlich großartig, wenn du schon viel gespart und ein finanzielles Polster aufgebaut hast. Dann ist es einfacher, die beste Entscheidung für euch zu treffen. Unterm Strich hilft während der Elternzeit sonst nur der Konsumverzicht. Doch das Leben mit Kindern muss nicht teuer sein. Wunderbare Erlebnisse werden auch ohne viel Geld möglich sein.

Bei getrennten Konten mit Kindern solltest du jedenfalls auf einen Lohnausgleich bestehen für die Einkommenseinbußen. Hier steht alles dazu.

Wenn du Fragen hast: Komm in unsere Facebook-Gruppe. Da unterstützen wir uns gegenseitig!

Wie hast du dir die Elternzeit mit deinem Partner aufgeteilt? Habt ihr dabei einen Elterngeld-Trick angewendet? Auf deine Kommentare freue ich mich schon!

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Kommentare

29 Antworten zu „Elterngeld-Tricks: 7 legale Tricks für mehr Elterngeld“

  1. Avatar von Nina
    Nina

    So leicht, wie es sich liest, ist es leider nicht immer. Es kann einiges falsch gemacht werden. Die Elterngeldstellen schauen auch oft genau hin. Und wer sich mit den korrekten und aktuellen Infos absichern will, ist bei der Erfinderin Diana Leib (zweitoechter.de) richtig.

    1. Avatar von Eva Brauckmann
      Eva Brauckmann

      Hallo Nina,
      vielen Dank für deinen Kommentar. Am Ende kann ein Blogartikel nicht eine individuelle Beratung ersetzen, doch auf neue Gedanken bringen und Lösungsansätze eröffnen.
      Liebe Grüße, Eva

  2. Avatar von Melli
    Melli

    Richtig toller, interessanter Artikel, vielen Dank dafür 🙂
    Eine Frage habe ich zu der Selbstständigkeit vor der Geburt des zweiten Kindes noch, gilt das auch wenn man schon vorher die ganze Zeit selbstständig war/ist? Also bereits schon vor der Geburt des ersten Kindes?
    Oder nur wenn man sich direkt in der Zeit vor der Geburt des zweiten Kindes erst selbstständig meldet?

    Liebe Grüße,
    Melli

    1. Avatar von Eva Brauckmann
      Eva Brauckmann

      Hallo Melli, vielen Dank für dein Lob, darüber freue ich mich sehr. Es kommt wohl darauf, an, ob du nebenberuflich selbstständig bist/warst oder hauptberuflich. Stelle gerne deine Frage in unserer Facebook-Gruppe, da gibt es immer Spezialisten für einen Fall.
      Liebe Grüße, Eva

  3. Avatar von Pergola
    Pergola

    Deine Tipps sind nicht nur hilfreich, sondern auch originell und gut durchdacht. Danke für diesen informativen und gleichzeitig unterhaltsamen Beitrag, der sicherlich vielen Eltern wertvolle Einsichten bietet!
    Liebe Grüße,
    Anna

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Liebe Anna, vielen Dank für die Blumen. Ich freue mich sehr, wenn ich dir weiterhelfen konnte. Liebe Grüße, Eva

  4. Avatar von Raphaela F.
    Raphaela F.

    Danke für deinen Beitrag. Ich habe eine Frage zum wechsel der Steuerklasse. Wenn ich in Steuerklasse ||| gehen und mein Mann in V (vor der Geburt) wechselt er dann automatisch in die Steuerklasse ||| nach der Geburt oder bleibt er in V?
    Ich werde in Elterzeit gehen.
    Vielen Dank und Grüße
    Raphaela

  5. Avatar von Terrassenüberdachung
    Terrassenüberdachung

    Super Webseite, danke für diesen tollen Beitrag… werde hier auch in Zukunft zurückgreifen 😉 DANKE !!!! Liebe Grüße Mia

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Liebe Mia, vielen Dank, das freut mich sehr zu hören! Liebe Grüße, Eva

  6. Avatar von Alleinverdienender Vater
    Alleinverdienender Vater

    Erstmal danke für Deinen Beitrag – Ich bin sicher, dass Du einigen Familien damit weiterhelfen konntest.

    Persönlich finde ich es etwas schade – unabhängig von deinem Beitrag – dass die Elterngeldgrenze so niedrig liegt. In unserem konkreten Fall liegt mein Einkommen bei etwas über 5000 Euro netto aus nicht-selbstständiger Arbeit. Meine Frau ist generell zu Hause und geht keiner Tätigkeit nach. Auch wenn die Versorgung des Kindes zeitlich generell durch meine Frau abgedeckt ist, würde ich es begrüßen, wenn der Staat auch Menschen wie mir etwas Zeit mit dem Kind geben würde – das ist finanziell bei 1800 Euro Familieneinkommen aber überhaupt nicht möglich. Für so einen Fall sollte der maximale Betrag, ähnlich wie bei der Steuer, angepasst oder direkt verdoppelt werden – sozusagen als Haushalts- und nicht als Individualeinkommen.

    In unserem Fall kann ich beispielsweise keine der Tips anwenden, die du geschildert hast.

    LG

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Hi Chris, das verstehe ich natürlich. Was für alle gleich ist, ist noch lange nicht gerecht. Bei uns ist es auch nicht super bzw noch schlechter meiner Meinung nach. Ich verdiente sehr viel mehr als mein Mann und musste mit dem Deckel leben. Als Mutter wünscht man sich häufig aus körperlichen Gründen und dann wegen dem Stillen jedenfalls mehr Zeit als ein paar Wochen. Ich habe dann ein Jahr genommen als “fast” Alleinverdienerin. Das muss man sich Mal zusammensparen…
      Viele Grüße, Eva

  7. Avatar von Steffy
    Steffy

    Hallo Eva,
    ich bin zufällig auf Deine Tipps gestossen, vielen Dank dafür!

    Würdest einmal einen Blick auf meine persönliche Situation werfen und kurz Deine Einschätzung mitteilen?

    Mein 1. Kind ist im Frühling 2020 zur Welt gekommen.
    Bis zum MuSchu hatte ich ein gutes Einkommen und habe daher den Höchstsatz an Elterngeld bekommen.

    Danach habe ich (aufgeteilt mit meinem Mann) bis einschl. Oktober 2021 ausschließlich Elterngeld (Plus) bezogen und ab November 2021 ein Kleingewerbe angemeldet, allerdings unterm Strich erstmal mehr Verlust als Gewinn damit eingefahren.

    Mein zweites Kind kommt nun voraussichtlich im März 2022 zur Welt.

    EIGENTLICH bin davon ausgegangen, dass ich für das zweite Kind nur den Basissatz an Elterngeld bekommen werde… jetzt habe ich aber Deinen Beitrag entdeckt und das macht mir Hoffnung 😉

    Verstehe ich das richtig, dass ich den Bemessungszeitraum durch die Gewerbeanmeldung verschieben könnte? Welcher Zeitraum wäre dann für die Berechnung des neuen Elterngeldes massgeblich?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, die Thematik ist wirklich sehr kompliziert.

    Lieben Dank im voraus!

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Lieber Steffy, leider schaffe ich es nicht mehr, alle Anfragen zu beantworten. Daher habe ich eine Facebook Gruppe eröffnet, in der ihr euch vielleicht gegenseitig weiterhelfen könnt. Beste Grüße, Eva

  8. Avatar von Sebastian
    Sebastian

    Hallo Eva,
    toller Beitrag!

    Weißt Du, wie verfahren wird, wenn die Mischeinkünfte nur in Jahr der Geburt bestanden? Im Kalenderjahr vor der Geburt war ich nicht selbstständig tätig und hatte auch keine Mischeinkünfte. Wird dann trotzdem das zurückliegende Kalenderjahr als Bemessungszeitraum gewählt?

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Lieber Sebastian, leider schaffe ich es nicht mehr, alle Anfragen zu beantworten. Daher habe ich eine Facebook Gruppe eröffnet, in der ihr euch vielleicht gegenseitig weiterhelfen könnt. Beste Grüße, Eva

  9. Avatar von Nadja
    Nadja

    Hallo Eva,
    danke für die tollen Tipps!

    Im Februar bekommen wir unser Baby.
    Das Thema Elterngeld scheint ja wirklich wahnsinnig kompliziert.
    Wir hören immer, dass es ebenso kompliziert ist mit der Selbständigkeit Elterngeld zu beantragen, so dass wir schon überlegt haben, es weg zu lassen.
    Wenn ich die Infos über Mischeinkünfte richtig verstehe würde es sich aber ja schon lohnen.
    Ich würde dich bitten einmal zu checken ob unsere Überlegungen richtig sind um einem Fehler zu entgehen.
    ich hatte im letzten Jahr einen Netto Monatslohn (Angestelltenverhältnis) von 1600€.
    Zusätzlich helfe ich meinem Lebenspartner als selbständige Kleinunternehmerin als Assistentin bei seiner Selbständigkeit. Dafür zahlte er mir 600€ monatlich aus.

    Meine Frage:
    Das Elterngeld würde etwa 65% der gesamten Summe von 2200€ (1600+600) ausmachen.
    Oder verstehe ich hier etwas falsch?
    Vielmals danke im Voraus.

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Hallo Nadja, vielen Dank für das Lob. Und ja, es ist kompliziert. Daher bin ich immer bereit für eine persönliche Beratung! Ich habe mal den Elterngeldrechner angeworfen. Du kannst hier deine selbstständigen und unselbstständigen Einkünfte eingeben und die werden dann zusammengerechnet. Also ich denke schon, dass sich das lohnen würde. So um die 100 Euro oder mehr könnten schon pro Monat drinnen sein. Beste Grüße und eine wunderschöne Zeit wünsche ich euch! Eva

  10. Avatar von Layla
    Layla

    Liebe Eva,
    super informativ und tolle Tipps ich hätte allerdings noch eine Frage.
    Wie ist es mit dem zweiten Kind am besten das man das gleiche Elterngeld wie beim ersten bekommt (ohne den Trick mit der Selbstständigkeit).
    Ist es richtig das wenn ich in der Elternzeit des ersten Kindes wieder schwanger werde mein Gehalt von vor der Geburt des ersten Kindes zur Berechnung herangezogen wird? Oder muss dafür das zweite Kind in der elternzeit des ersten Kindes geboren werden?

    Vielen Dank schonmal und Liebe Grüße.

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Hallo Layla,

      wenn die Geburten maximal 12 Monate auseinander liegen (mit Elterngeldbezug), dann erhältst du beim zweiten Kind so viel Elterngeld wie beim ersten.

      Wenn du zwischen beiden Geburten für einen gewissen Zeitraum weder Einkommen noch Elterngeld erhalten hast, reduziert sich dein Elterngeldanspruch – im ungünstigsten Fall auf den Mindestsatz von 300 € pro Monat.

      Ich würde dir empfehlen, die Elternzeit des ersten Kindes zu beenden vor dem Mutterschutz des zweiten Kindes. Dann erhältst du für gewöhnlich mehr Geld (von Krankenkasse und Arbeitgeber)

      Viele Grüße, Eva

  11. Avatar von Daniela K
    Daniela K

    Liebe Eva, lieber Nico,
    vielen Dank für die Folge! Ich hab sie erst gehört als unser zweiter Sohn fast eins war. War aber total gespannt ob ihr den Trick mit aufgenommen habt, den ich beim zweiten Kind angewendet habe. Durch den Trick mit der Selbstständigkeit habe ich (plus Geschwisterbonus) bei unserem zweiten Sohn tatsächlich mehr Elterngeld bekommen als beim Ersten. Hat also zu 100% funktioniert und zwischen drin hab ich 4 Rechnungen für meine Übersetzertätigkeit geschrieben. Super cool, weil jetzt schon alles eingerichtet ist und ich nach Ende des Elterngeldbezugs unkompliziert nebenher Aufträge annehmen kann.

    Toller Podcast, weiter so 🙂

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Liebe Daniela, ja super, vielen Dank für dein Feedback. Deine Rückmeldung freut uns sehr. Noch alles Gute mit den Kleinen, Eva

  12. Avatar von Lisa
    Lisa

    Liebe Eva, vielen Dank für deine Zusammenfassung!

    Eine Frage habe ich noch:
    Angenommen ich arbeite 20 Std für 2000 Euro brutto (bei Steuerklasse 4 ca 1420€ netto) und möchte noch etwas mehr arbeiten um mein Elterngeld aufzustocken.
    A) Ich könnte bei meinem Arbeitgeber auf 24,5 Std aufstocken und würde dann 2450 brutto verdienen (ca. 1672€ netto).
    B) Oder aber ich nehme noch einen 450€ Job an, wobei ich dann netto bei 1420€+450€=1870€ liegen würde.

    Damit würde ich bei B ein deutlich höheres Netto einkommen haben, welches zur EG berechnung herangezogen wird. Stimmt das? Oder würden die 450€ aus dem Minijob ins “brutto” einfließen?

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Hallo Lisa, ja tatsächlich! In Szenario A erhältst du beim Basiselterngeld nur 1.015,16 Euro Elterngeld, in Szenario B erhältst du 1.145,79 Euro monatlich Elterngeld laut Elterngeldrechner im familienportal.de. Wenn du weder aufstockst noch einen Minijob annimmst, erhältst du nur 853,29 Euro monatlich. Viele Grüße, Eva

  13. Avatar von Costa
    Costa

    Danke für die Zusammenfassung,

    Ich bin gerade Schwanger und ich befinde mich in eine Umschulung, die von Arbeitsant gezhalt ist. Vorher habe ich Arbeitslosengeld 1 bekommen, und momentan seit 6 Monate Überbrückungsgeld während der Umschulung. Meine Abschreibungen wären nächte Sommer fällig. Mein Man arbeitet in Vollzeit und auch nebenberuflich. Wir überlegen gerade, wie wir am besten die Elternzeit/ Elterngeld regeln könnten. Er würde gerne Elternzeit nehmen und ich könnte auch ruhig zutrauen sogar am Anfang an Ihm in Elternzeit zu schicken. Wäre unsere zweites Kind.Die EET ist die 1.10.21. Meine aktuelle Überlegung wäre, dass wir erstmal 2 Monate zusammen in Elternzeit wären, da wäre ich ja gleichzeitig auch in Mutterschutz, dann würde ich noch bis ende Dezember Zuhause bleiben und ab Januar würde ich die Umschulung vorsetzen und der Papa würde in Vollzeit zuhause die Elternzeit übernehmen. Ich würde sowieso ca. 300 max 400 Euro Elterngeld bekommen. Theoretisch könnte Er dann bis September 2022 in Elternzeit sein und uch bis Juni die Prüfungen machen. Ich mache aber Gedanken darüber ob dass so wirklich funktionieren würde. Ich möchte ja auch mit gute Noten abschließen. Gerne würde ich andere Meinungen hören, viellecht fällt Jemandem eine bessere Idee ein.

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Liebe Costa, das ist ja großartig, dass ihr euch die Elternzeit so gerecht aufteilen wollt. Ihr habt ja schon ein Kind und wisst, was jetzt auf euch zukommt. Die Umschulung kannst du auch schon gut einschätzen. Also ich bin sehr optimistisch für eure Ziele! Beste Grüße, Eva

  14. Avatar von Sarah Z.
    Sarah Z.

    Super Zusammenfassung! Ich würde noch ergänzen, dass es sich, wenn das Einkommen in einer Festanstellung direkt vor Geburt niedrig, im Jahr davor aber deutlich besser war, lohnen kann, beim Finanzamt eine nebenberufliche Selbstständigkeit anzumelden (muss natürlich auch ausgeübt und z.B. über Rechnungsstellungen, bzw. die Steuererklärung ausgewiesen werden). Dann wird man nämlich mit „Mischeinkünften“ wie ein/e Selbständige/r behandelt und das Einkommen vom Vorjahr wird zur Berechnung herangezogen, nicht das der letzten 12 Monate vor Geburt. Mit diesem (legalen) „Trick“ habe ich statt 300 Euro fast den Höchstsatz Elterngeld bekommen.

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Super Tipp Sarah, vielen Dank!

    2. Avatar von Jessi M.
      Jessi M.

      Grundsätzlich super Tipps – Danke! Wieso es aber grundsätzlich besser sein sollte, dass der Besserverdiener länger in Elternzeit geht leuchtet mir nicht ganz ein. Das hängt ja davon ab, wie groß der Unterschied zwischen den Gehältern ist. Verdient mein Partner bspw. doppelt so viel (wie die im oben genannten Beispiel 3000 EUR) wie ich, in diesem Fall 6000 EUR, dann würde er netto normalerweise mit Steuerklasse 4 ca. 3.500 EUR (abhängig von Versicherungen und Kirchensteuer) verdienen aber maximal nur 1.800 EUR Basis Elterngeld bekommen, das wäre ein Verlust von 1.700 EUR netto jeden Monat!! Das kann sich ja finanziell nicht rechnen, auch wenn mein Partner dann vielleicht 500 EUR mehr Elterngeld bekommt als ich!?
      In bestimmten Konstellationen kann es natürlich schon Sinn machen, aber so pauschal finde ich das schwierig zu sagen. Dass man den Männer da aber mehr zutrauen sollte und nicht immer nur die Frau daheim bleiben muss, sehe ich absolut auch so und speziell die neueren Modelle mit dem ElterngeldPlus bieten da viel mehr Möglichkeiten! 🙂

    3. Avatar von Eva
      Eva

      Vielen Dank Jessi. Ja, das stimmt allerdings, dass bei manchen insgesamt weniger am Monatsende bleibt. Diesen Tipp muss man wohl mit einem Blinzeln annehmen. Wie du auch sagst: es ist einfach schön, wenn Väter sich mehr beteiligen, als nur die üblichen 2 Monate fürs Kind, für die finanzielle Unabhängigkeit der Mutter und für die ganze Familie…
      Liebe Grüße, Eva

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