Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld: Das Wichtigste in Kürze

Beim ersten Kind ist vielen noch nicht klar, dass Elternzeit und Elterngeld voneinander unabhängig sind. Über die Monate vor der Geburt können sich die werdenden Eltern ja noch ausreichend informieren. Das ist auch gut so. Mit dem neuen Wissen ist es möglich, zügig alle Elterngeld-Anträge zu erledigen und entspannt die erste Zeit mit dem Baby zu genießen. Damit das auch bei dir so reibungslos klappt, siehst du hier die wichtigsten Fakten in Kürze.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Das Familienministerium zahlt Elterngeld an Väter und Mütter von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll ermöglichen, dass sie ihren Beruf teilweise oder ganz pausieren für die Erziehung der Kleinen, ohne dass die Familie gleich in eine finanzielle Schieflage gerät. Die Höhe variiert von 300 Euro pro Monat bis 1.800 Euro pro Monat und ist einkommensabhängig. Doch selbst, wenn du vorher nichts verdient hast, bekommst du jedenfalls den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. Im Durchschnitt erhält jede Mutter oder jeder Vater 65 % des Nettoeinkommens vom Staat. Niedrige Einkommen erhalten bis zu 100 % Lohnersatz, hohe Einkommen müssen den Deckel von maximal 1.800 Euro pro Monat hinnehmen.

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Wie lange gibt es Elterngeld?

Das Familienministerium bezahlt das Basiselterngeld ab Geburt des Kindes bis zu 12 Monate. Wenn beide Partner jeweils Elterngeld beantragen für mindestens 2 Monate, dann erhöht sich der Anspruch auf gesamt 14 Monate. Alleinerziehende erhalten automatisch 14 Monate Elterngeld.

Elterngeld wird unterteilt in Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Einfach gesagt, ist das ElterngeldPlus besonders interessant für Eltern, die in Teilzeit arbeiten. ElterngeldPlus beträgt zwar nur maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, also zwischen 150 Euro und 900 Euro. Doch du kannst es doppelt so lange beziehen, also bis zu 24 Monate.

Wenn du mehr als die Hälfte deines früheren Nettos dazuverdienst, dann lohnt sich das richtig. Das ElterngeldPlus kann dann unter Umständen genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Einkommen und du beziehst es doppelt so lange. Hier ein paar Rechenbeispiele.

Mit dem Partnerschaftsbonus kannst du weitere 4 Monate extra ElterngeldPlus zu erhalten, wenn du und dein Partner in Teilzeit arbeiten und ElterngeldPlus beziehen über mindestens 4 aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig. (Neu ab September 2021: mindestens 2, maximal 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate)

Es ist sehr individuell, welche Variante für euch die klügste ist. Am besten ihr rechnet verschiedene Optionen durch mithilfe des Elterngeldrechners im Familienportal des Bundesministeriums.

Empfehlenswerte Podcastfolge zum Thema Elterngeld

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Ist Elterngeld gleich Elternzeit?

Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit. Auf Elterngeld hat prinzipiell jeder Anspruch, ob Arbeitsloser, Studentin, Hausmann oder Hausfrau. Es können maximal 14 Monate bezogen werden beim Basiselterngeld mit Partner. Elternzeit wird beim Arbeitgeber eingereicht. In dieser Zeit ist es möglich, die Arbeitsstunden ganz oder teilweise zu reduzieren. Pro Kind ist es möglich, bis zu 3 Jahre Elternzeit zu beantragen. Das gilt für Mutter und Vater, egal ob in bis zu 30 Stunden Teilzeit oder ohne Arbeitsstunden.

Bei Elternzeit in Teilzeit ist eine Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten und eine Mitarbeiteranzahl von mindestens 15 Voraussetzung. Dabei kannst du mindestens 24, maximal 32 Wochenstunden im Lebensmonatsdurchschnitt Teilzeit erwerbstätig sein.

Der Arbeitgeber darf gegen eine 100 % Reduktion der Arbeitszeit keinen Einwand erheben. Aus dringenden betrieblichen Gründen kann es dem Arbeitgeber jedoch erlaubt sein, Einspruch gegen Teilzeit in Elternzeit zu erheben. Diese dringlichen, betrieblichen Gründe muss der Arbeitgeber schriftlich glaubhaft machen. Hier gelten ähnlich hohe Anforderungen wie bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen.

Welche Auswirkung hat die Elternzeit auf meine Rente?

Wenn du in Teilzeit arbeitest, hat das Auswirkung auf dein Gehalt und somit auf deine Rente. Warum? Pro Kind erhältst du derzeit 3 volle Entgeltpunkte, für jedes Jahr einen Entgeltpunkt. Das ist, als ob du durchschnittlich verdient hättest zu der Zeit.

Solltest du länger nicht erwerbstätig sein, erhältst du keine zusätzlichen Rentenpunkte. Und wenn du in Teilzeit weniger verdienst als das Durchschnittseinkommen, werden dir auch weniger Rentenpunkte angerechnet.

Automatisch erhält die Mutter 3 Entgeltpunkte pro Kind. Ihr habt dann jedoch noch Zeit, das bei der deutschen Rentenversicherung zu korrigieren und die Punkte dem Vater zu anzurechnen. Das verjährt nicht.

Welche Auswirkung hat die Elternzeit auf meine Karriere?

In manchen Unternehmen ist eine Karriere in Teilzeit schwer vorstellbar. So ein Einkommensverlust muss natürlich auch in die Zukunft fortgeschrieben werden.

Andere Unternehmen bieten ihren Mitarbeiten neue Arbeitszeitmodelle an und fördern so aktiv die Work-Life-Balance. Das hat schließlich auch für das Unternehmen Vorteile.

Klar, der Einkommensverlust ist ein Argument gegen Elternzeit und Teilzeit. Aber es gibt auch einen Zugewinn an Lebensqualität, wenn vor allem Väter sich etwas mehr Zeit für die Familie nehmen als die üblichen 2 Monate Elternzeit. Von entspannten Eltern und mehr Teilhabe an der Erziehung profitieren auch die Kinder.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

Wenn du während des Elterngeldbezugs arbeitest, wird dein Zuverdienst direkt angerechnet. Eine Mutter verdient beispielsweise 1.500 Netto pro Monat vor Geburt. Ihr Basiselterngeld ist 65 % davon, also 975 Euro. Sollte sie sich dazu entscheiden, einen Job für 500 Euro pro Monat anzunehmen und gleichzeitig Elterngeld zu bekommen, dann wird der Zuverdienst voll angerechnet und das Elterngeld reduziert sich auf 650 Euro (1.500 Euro – 500 Euro ist 1.000 Euro; davon 65 % sind 650 Euro). Sie hat also nur noch 1.150 Euro gesamt zur Verfügung und muss nebenher arbeiten. Das lohnt sich kaum, zumal Kinderbetreuungskosten auch zu berücksichtigen sind.

Eine gute Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, bietet nur das ElterngeldPlus.

Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was du als Basiselterngeld theoretisch bekommen würdest, wenn du nach der Geburt kein Einkommen hättest. Diese Grenze nennt man “Deckelungsbetrag”. Dafür kannst du ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.

Weitere Tipps:

  • Elternzeit und Elterngeld sind kein Hexenwerk, wenn du einmal die Grundbegriffe kennst. Am Ende ist aber jeder Fall individuell. So gelten andere Regelungen für Selbstständige oder beim zweiten Kind. Das Bundesministerium bietet kompetente, kostenlose Beratung an für werdende Eltern vor Ort und telefonisch.
  • Das Elterngeld erhältst du nur bis zu 3 Monate rückwirkend. Deswegen füllt die Anträge nicht zu spät aus.
  • Es gibt einige legale Tipps, das Elterngeld zu erhöhen. 7 davon habe ich dir hier zusammengefasst.
  • In der Elternzeit müssen die meisten mit weniger Geld zurechtkommen. Hier erfährst du, wie das klappt.
  • Wenn du in der Elternzeit wieder schwanger werden solltest, dann beende die erste Elternzeit frühzeitig vor dem Mutterschutz der zweiten Schwangerschaft. Eine kurze schriftliche Notiz an den Arbeitgeber reicht dafür. Nur so erhaltet ihr das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Mal. Ansonsten fällt der Arbeitgeberanteil weg. Der kann ganz erheblich sein und mehrere tausend Euro ausmachen.

Welche Erfahrungen hast du beim Antrag von Elterngeld gemacht? Schreib es mir in die Kommentare!

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