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Wahrscheinlich wünschen sich alle Eltern, dass ihre Kinder ihre Träume verwirklichen und ein unabhängiges Leben führen können. Ein ausreichend hohes finanzielles Polster ist die Grundlage dafür. Aus gutem Grund entscheiden sich viele Eltern für eine Geldanlage fürs Kind anstelle des klassischen Sparbuchs: Bargeld verliert mit der Zeit an Kaufkraft, während eine Geldanlage in ETFs, Immobilien oder Edelmetalle über lange Zeit voraussichtlich wertstabil bleibt. In diesem Beitrag erfährst du, wie du dabei Steuern sparst und so optimal für die finanzielle Zukunft deines Kindes vorsorgst.
Bei all diesen Steuertipps ist es notwendig, die Kapitalanlage auf den Namen des Kindes zu tätigen. Dabei sind die Eltern nur die Vermögensverwalter, das Geld gehört rechtlich dem Kind. Es kann also ab der Volljährigkeit frei darüber verfügen. So könnte es sein, dass dein Schatz sich zum 18. Geburtstag von dem mühsam Ersparten ein Partyboot gönnt.
Auch wichtig: Das Finanzamt achtet darauf, die Geldanlage tatsächlich für das Kind bestimmt ist und nicht nur zum Steuersparen dient. Es ist also nicht ok, wenn die Eltern sich von der Geldanlage des Kindes bedienen, sollte das Gehalt bis zum Ende des Monats mal nicht reichen.
Tipp: Es gibt noch einige profitable Wege, um mit Kindern Steuern zu sparen. Die 7+1 besten Wege findest du hier.
Sparer-Pauschbetrag nutzen für Kinder
Wie bei Erwachsenen, gilt auch für Kinder der Sparer-Pauschbetrag, der aktuell bei 1.000 Euro pro Jahr liegt (Stand 2024). Um ihn zu nutzen, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder deinem Broker einreichen.
Dieser Freibetrag ermöglicht es, Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne – zum Beispiel vom Kinderdepot – bis zu dieser Höhe steuerfrei zu erhalten. Für Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, fällt die Abgeltungssteuer von 25 % an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.
Tipp: Sollten die Gewinne in einem Jahr besonders hoch ausfallen, kannst du den Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen, indem du die Aktien deines Kindes in diesem Jahr verkaufst und anschließend wieder neu investierst. So bleiben die Gewinne bis zur Freigrenze steuerfrei.
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen
Sollten die Kapitalerträge deines Kindes über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, kann es sinnvoll sein, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) zu beantragen. Diese wird beim Finanzamt ausgestellt und sorgt dafür, dass Kapitalerträge des Kindes steuerfrei bleiben, solange das gesamte Jahreseinkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag für 2024 liegt bei etwa 11.604 Euro. Einziger Nachteil: Du musst dann eine Steuererklärung nicht nur für dich, sondern auch für dein Kind einreichen.
Achtung: Sobald das Gesamteinkommen des volljährigen Kindes eine bestimmte Grenze überschreitet (2024: 505 Euro monatlich), ist es nicht mehr über die Eltern familienversichert. Zum Gesamteinkommen zählen sowohl Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als auch Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Steuerfreibetrag durch Schenkungen
Eltern können ihren Kindern nicht nur durch regelmäßige Sparpläne Vermögen aufbauen, sondern auch durch Schenkungen steuerfrei Kapital übertragen. Pro Elternteil und Kind gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, der alle zehn Jahre genutzt werden kann. Innerhalb dieses Rahmens können Eltern Vermögen steuerfrei an ihr Kind übertragen, sei es in Form von Geldanlagen, Immobilien oder anderen Wertanlagen.
Wenn du planst, größere Summen an dein Kind zu übertragen, ist es ratsam, diese Schenkungen strategisch zu planen, um innerhalb der Freibeträge zu bleiben und Erbschafts- oder Schenkungssteuern zu vermeiden.
Wie nutzt du die steuerlichen Vorteile bei der Geldanlage für deine Kinder? Teile deine Tipps und Fragen gerne in den Kommentaren – wir freuen uns auf den Austausch mit der Community!
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