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Was passiert mit dir und deiner Familie, wenn du nicht mehr ansprechbar bist? Was geschieht im Ernstfall, falls dein Partner im Krankenhaus liegt, und du nicht auf seine Konten und Depots zugreifen kannst? Wer erhält das Sorgerecht für deine minderjährigen Kinder, wenn ihr nicht mehr seid? All diese Fragen klärst du am besten in guten Zeiten mit einer durchdachten Vorsorge.
Wenige wollen sich mit Krankheit oder Tod auseinandersetzen, das ist auch verständlich. Ich habe das auch jahrelang vor mich hergeschoben.
Doch nur, wenn du deinen Nachlass im Guten regelst, kannst du Streitereien in der Familie vermeiden. Du kannst deinen Willen schriftlich fest halten. Damit gibst du vor, was im Krankenhaus mit dir geschieht, wenn du dazu selbst nicht mehr in der Lage bist. Viele denken, dass der Ehepartner solche Entscheidungen treffen darf. Doch das ist nicht richtig! In Gesundheitsfragen und auch bei den Finanzen entscheidet ein Gericht für dich. Nur mit einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung, einer Sorgerechtsverfügung und einem Testament kannst du dich ausdrücken.
Schlussendlich bedeutet die Vorsorge heute ein selbstbestimmtes Leben in der Krankheit und darüber hinaus. Worin besteht eine durchdachte Vorsorge? Die wichtigsten Dokumente habe ich dir hier zusammengefasst.
Die Vorsorgevollmacht – die wichtigste Vorsorge für den Ernstfall
Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Vollmacht, sie deckt sehr viele Bereiche ab. Sie ist nur gültig, wenn du wichtige Aufgaben selbst nicht mehr erledigen kannst. Dazu zählen finanzielle, gesundheitliche oder organisatorische Dinge. In der Vorsorgevollmacht bestimmst du eine Person, die dann für dich rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf: die Bevollmächtigte.
In erster Linie solltest du deinem Bevollmächtigten vollkommen vertrauen können. Am besten, du entscheidest wohlüberlegt, wer da infrage käme, und lässt dich zu nichts drängen. Du könntest auch verschiedene Bevollmächtigte benennen. Eine für die finanziellen Aspekte der Vorsorgevollmacht, einen für die gesundheitlichen beispielsweise.
Es ist empfehlenswert, neben der Vorsorgevollmacht eine separate Innenverhältnisregelung zu treffen. Mit der Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte dich vor den Behörden und den Ärzten vertreten. In der Innenverhältnisregelung hältst du schriftlich fest, was der Bevollmächtigte genau tun darf und was nicht. Ist es ihr zum Beispiel gestattet, sich selbst zu entlohnen für die Arbeit als Bevollmächtigte? Wenn ja, an wie viel Geld hast du gedacht? Damit nicht später um das Erbe gestritten wird, ist es ratsam, das schriftlich festzuhalten in der Innenverhältnisregelung der Vorsorgevollmacht.
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Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Wenn du keine Vorsorgevollmacht verfasst hast, stehst du im Ernstfall nicht alleine da. Ein Gericht bestimmt dann einen Betreuer für dich. Ist kein Partner oder Verwandter dafür geeignet, wird eine fremde Person beauftragt.
Du hast also nicht die Entscheidungsfreiheit, wer dein Betreuer sein soll. Das Gericht und damit der Staat übernimmt das für dich.
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?
In der Betreuungsverfügung kannst du auch eine bekannte Person benennen, die als Betreuer infrage kommt. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird diese Person zusätzlich durch das Gericht kontrolliert und muss Rechenschaft über seine Arbeit ablegen. Das hat den Vorteil, dass du noch eine kontrollierende Instanz hast und somit Missbrauchsfälle eher vermeidest. Der Nachteil ist, dass wichtige Entscheidungen nicht so schnell getroffen werden können.
Nebenbei: Wenn du einen Missbrauch vermeiden willst, könntest du auch eine Person bestimmen, die den Bevollmächtigten deiner Vorsorgevollmacht zusätzlich kontrolliert.
Wenn du keine Vorsorgevollmacht hast, dann ist eine Betreuungsverfügung jedenfalls ratsam.
Selbst wenn du eine Vorsorgevollmacht hast, kann es passieren, dass das Gericht eine Betreuung einrichten muss. Das ist der Fall, weil dein Bevollmächtigter selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist oder bereits verstorben ist. Es ist also durchaus ratsam, neben der Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung zu erstellen als doppeltes Netz sozusagen.
Wie du eine Vorsorgevollmacht schreibst
Für eine gültige Vorsorgevollmacht nutze am besten die Formulare des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Alternativ kannst du auch die Ausdrucke verwenden von „Das Vorsorge-Set“ vom Stiftung Finanztest*. Da erhältst du noch mehr Erklärungen zu den jeweiligen Formularen. Ich habe unsere Vorsorge so geregelt und habe ein sehr gutes Gefühl damit.
Ich rate ab von nicht offiziellen Formularen. Viele Punkte einer Vorsorgevollmacht sind rechtlich geregelt. Falls du ein nicht aktuelles Dokument nutzt, ist die Vollmacht womöglich angreifbar oder die Gefahr ist groß, dass dein Wille nicht richtig interpretiert wird.
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Mehr InformationenWie du die Vorsorgevollmacht aufbewahrst
Das Original bewahrst du am besten in einen Notfallordner in deiner Wohnung auf. Dein Bevollmächtigter sollte natürlich den Standort kennen. Zusätzlich ist es ratsam, wenn dein Bevollmächtigter noch die Kopien der Dokumente bei sich aufbewahrt.
Schließlich kannst du die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung gegen eine einmalige Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister erfassen. Beim Vorsorgeregister wird deine Vollmacht weder inhaltlich überprüft noch eine Kopie hinterlegt. Hier wird nur erfasst, dass es eine Vollmacht gibt und wer der Bevollmächtigte ist. Es ist auch ratsam, den Aufenthaltsort der Dokumente dort anzugeben. Die Betreuungsgerichte können auf diese Information zugreifen.
Hier kannst du auch angeben, ob du eine Patientenverfügung erstellt hast. Ärzte werden jedoch nicht auf das Vorsorgeregister zugreifen im Ernstfall. Die Unterlagen sollte der Bevollmächtigte parat haben im Ernstfall.
Vorsorgen im Ernstfall mit der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung dient zur Entlastung deines Bevollmächtigten im Krankenhaus. Schon mit einer Vorsorgevollmacht darf er wichtige gesundheitliche Entscheidungen für dich treffen. Doch ist sie auch an deinen Willen in der Patientenverfügung gebunden.
Am besten, du nutzt ein offizielles Dokument für die Patientenverfügung, zum Beispiel „Das Vorsorge-Set“ vom Stiftung Finanztest*. Ich habe meine Patientenverfügung auch mit meinem Hausarzt besprochen. Denn oft erstellen medizinische Laien eine Patientenverfügung, die missverständlich ist. Damit mir das nicht passiert, wollte ich diese noch mit meinem Hausarzt besprechen.
Zusätzlich eine Konto- und Depotvollmacht zur Sicherheit
Mit einer Konto-Vollmacht bzw. Bankvollmacht darf dein Partner oder deine Partnerin jederzeit über dein Konto verfügen. Sie ist ab Ausstellungsbeginn gültig. Am besten läuft sie über den Tod hinaus. Gerade dann müssen Angehörige nämlich hohe Rechnungen bezahlen, zum Beispiel für die Beerdigung oder die Wohnungsauflösung.
Auch bei der Vollmacht für dein Wertpapierdepot kann dein Partner jederzeit Aktienkäufe oder -verkäufe in deinem Namen tätigen.
Es liegt auf der Hand, dass du nur einer vertrauenswürdigen Person die Bankvollmacht bzw. Vollmacht für dein Depot erlaubst. Darf sie darüber hinaus auch in deinem Namen Konten auflösen oder neue Verträge abschließen? Das muss genau geregelt werden. Vor allem, wenn die Person auch in deinem Namen einen Kredit aufnehmen darf, muss die Vollmacht notariell beurkundet werden.
Es ist jederzeit möglich, die Konto-Vollmacht zu widerrufen
Grundsätzlich kannst du eine Vollmacht jederzeit widerrufen, solang du geschäftsfähig bist. Am besten schriftlich. Dann ist es für die Bank ganz klar ersichtlich, dass die Konto-Vollmacht ungültig ist.
Warum ist eine Konto-Vollmacht neben der Vorsorge-Vollmacht wichtig?
Eigentlich sollte eine Vorsorgevollmacht ausreichen, damit du im Notfall Finanzgeschäfte tätigen kannst. In der Vorsorgevollmacht steht dann, dass dein Partner über Giro- und Sparkonto, Depot und Vermögen verfügen darf.
Das Problem in der Praxis: Oft erkennen Banken und Sparkassen so eine einfache Vorsorgevollmacht nicht an. „Einfach“ heißt: unterschrieben, aber nicht von einem Notar beglaubigt oder beurkundet.
Banken und Sparkassen akzeptieren häufig nur eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht sowie ihre eigenen Formulare. Das bedeutet: Wer nicht um Notar möchte und Konten bei verschiedenen Banken hat, braucht für jede einzelne Bank eine Konto-Vollmacht. Ganz schön aufwendig.
Tipp: Frag bei deiner Bank oder deinem Broker nach, ob sie eine einfache Vorsorgevollmacht akzeptieren.
Konto-Vollmacht ausstellen ist besser als Schenkungssteuer bezahlen
Damit dein Partner jederzeit auf dein Konto oder dein Depot zugreifen kann, könntest du deinen Partner auch als Besitzer mit eintragen. Doch Vorsicht! Hast du ein Vermögen von über 500.000 Euro und trägst deinen Ehepartner als Depotbesitzer mit ein, musst du Schenkungssteuer bezahlen! Bei nicht verheirateten Paaren liegt die Freigrenze sogar weit darunter. Alles über 20.000 Euro wird hier gnadenlos versteuert.
Mit einer Depot-Vollmacht bzw. eine Konto-Vollmacht vermeidest du diese hohen Steuerkosten. Die Vollmacht gilt nicht als Schenkung.
Brauchst du ein Testament oder geht es auch ohne?
Schätzungen zufolge haben mehr als 2/3 der Deutschen kein Testament. Wir gehören zur Mehrheit, denn wir haben auch kein Testament. Doch nicht, weil wir uns nicht mit dem Tod beschäftigen möchten. Sondern weil wir nach einigem Überlegen zu dem Schluss gekommen sind, dass die gesetzliche Erbfolge zu unserer derzeitigen Familiensituation gut passt. Ein Testament ist also in unserem Fall nicht notwendig. Wieso kamen wir zu dem Entschluss? Und für welche Familien ist es sinnvoll, ein Testament aufzusetzen? Das möchte ich dir in diesem Artikel erläutern.
Zuerst deine gesetzlichen Erben ermitteln
Wenn du herausfinden willst, ob du ein Testament brauchst oder nicht, dann frage dich im ersten Schritt: Wer sind eigentlich meine vom Gesetz vorgesehenen Erben? Das Gesetz ordnet deine Verwandten verschiedenen Gruppen zu, den sogenannten Ordnungen.
- Erben der 1. Ordnung sind die Kinder und Enkel bzw. Urenkel
- Erben der 2. Ordnung sind die Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
- Erben der 3. Ordnung ist weiter entfernte Verwandte.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Erben der 1. Ordnung schließen Erben aller weiteren Ordnungen aus
Beispiel: Hast du ein Kind und bist Witwe, dann erbt dein Kind das gesamte Vermögen. Deine Eltern gehen leer aus. - Innerhalb einer Ordnung schließen die näheren Verwandten alle nachfolgenden ebenfalls aus. Beispiel: Hast du ein Kind und einen Enkel, erbt allein dein Kind
Neben den verwandten Erben berücksichtigt der Gesetzgeber noch den Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner.
Wenn du nicht verheiratet bist, dann steht dir kein Erbe von deinem Partner zu! Das deutsche Erbrecht ist im 19. Jahrhundert stehen geblieben und geht von einer intakten Kleinfamilie mit verheirateten Eltern aus. Eine Patchworkfamilie oder ein Zusammenleben ohne Trauschein ist dem Gesetz fremd. In solchen Fällen ist ein Testament jedenfalls zu empfehlen.
Wir sind verheiratet und haben nur gemeinsame Kinder. Meine Erben wären also mein Ehepartner und unsere beiden Kinder. Da dass für uns so in Ordnung ist, brauchen wir kein Testament.
Mit dem Testament eine Erbengemeinschaft vermeiden
Ihr kennt nun eure gesetzlichen Erben. Ist der Großteil eures Vermögens gebunden, zum Beispiel an eine Immobilie oder an ein Unternehmen? Dann wollt ihr im zweiten Schritt wohl eine Erbengemeinschaft vermeiden.
Ein Beispiel: Deine Erbengemeinschaft, also dein Partner und deine Kinder, erben gemeinsam dein Haus. Deine Kinder leben schon selbst in einem Eigenheim und benötigen die Immobilie nicht. Sie möchten sich ihren Anteil am Haus auszahlen lassen. Dein Partner kann das Erbe nicht in bar auszahlen, möchte aber nicht ausziehen und das Haus verkaufen. Hier sind Streitereien vorprogrammiert. Denn alle Erben, egal wie hoch ihr Anteil ist, haben eine gleichwertige Stimme. So eine Erbengemeinschaft kannst du nur mit einem Testament vermeiden.
Ein dafür passendes Testament ist das Berliner Testament. Hier legst du fest, dass im Falle deines Todes das gesamte Vermögen deinem Partner oder deiner Partnerin zugesprochen wird. Die Kinder sollen erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben.
Da wir unsere Altersvorsorge und den Vermögensaufbau per ETF-Sparplan gesichert haben, brauchen wir auch kein Berliner Testament. Die ETF-Anteile werden einfach nach Erbquote geteilt und den jeweiligen Erben zugesprochen. Eine Erbengemeinschaft an einem gebundenen Vermögen ist in unserem Fall derzeit ausgeschlossen.
Infografik brauchst du ein Testament oder nicht?
Du solltest dir also drei Fragen stellen um herauszufinden, ob du ein Testament brauchst oder nicht. Hier der Entscheidungsbaum, der dir dabei hilft:
Bei hohem Vermögen: Lieber verschenken als vererben
Ein Nachteil des Berliner Testaments ist, dass deine Kinder nach dem Ableben von dir und deinem Partner in einem Rutsch ein hohes Vermögen erben könnten. Bei manchen Familien liegt dieses Vermögen sogar über dem steuerlichen Freibetrag. Denn ab einem Erbe von 400.000 Euro pro Kind werden hohe Steuern berechnet.
Bei Ehepartnern liegt die Freigrenze vom Fiskus bei 500.000 Euro. Bei nicht verheirateten Pärchen liegt der Betrag, der steuerfrei vererbt werden darf, bei mickrigen 20.000 Euro!
Besonders, wenn du über ein hohes Vermögen verfügst, dann solltest du schon zu Lebzeiten dein Vermögen verschenken. Denn in dem Fall erneuert sich der Freibetrag alle 10 Jahre. Du könntest zum Beispiel deiner Tochter eine Wohnung im Wert von 400.000 Euro steuerfrei schenken und 10 Jahre später ein ETF-Depot im Wert von 400.000 Euro. Dein Erbe ist auch steuerfrei, wenn du versterben solltest nach 10 Jahren und das ETF-Depot über weitere 400.000 Euro vererbst.
Gut zu wissen: Wenn du beispielsweise eine Immobilie erbst von deinen Eltern, solltest du nicht vorschnell deinen Mann eintragen im Grundbuch. Das gilt als Schenkung und wäre ab dem Freibetrag von 500.000 Euro steuerpflichtig. Bei nicht verheirateten Paaren ist sogar alles über 20.000 Euro steuerpflichtig! Gleiches gilt für dein ETF-Depot, bei dem du deinen Mann oder Freund einträgst als Depotbesitzer. Erstelle lieber eine Konto- oder Depotvollmacht, falls der Wert des Depots den Freibetrag übersteigt. Eine Vollmacht gilt nicht als Schenkung, im Notfall kann dein Partner jedoch auf das Geld zugreifen.
Welchen Anteil die Erben laut Gesetz erhalten
Hier wird unterschieden, ob in der Ehe die Zugewinngemeinschaft gilt oder die Gütertrennung. Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft.
Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das Vermögen vor der Ehe zwar im Besitz des jeweiligen Ehepartners bleibt. Den Gewinn aber, der in der Ehe erwirtschaftet wird für dieses Vermögen, erhalten beide Partnern hälftig.
Beispiel: Marianne besitzt 50.000 Euro in Form eines ETF-Depots und heiratet Otto. Nach 10 Jahren Ehe werden aus den 50.000 Euro dann 80.000 Euro. Wenn sich Marianne und Otto jetzt scheiden, erhält Otto die Hälfte des Zugewinns von Marianne, also 15.000 Euro. Um die Berechnung zu vereinfachen, habe ich die Steuern auf die Gewinne außen vor gelassen.
Interessant zu wissen: Wenn Marianne 100.000 Euro während ihrer Ehe mit Otto von ihren Eltern erbt, dann wird ihr das Erbe allein zugerechnet. Ihr Erbe wird also so gesehen, als hätte sie es schon mit eingebracht in die Ehe.
In unserer Ehe gilt die Zugewinngemeinschaft. Wir sind zufrieden damit, wie viel unsere Erben im Falle unseres Ablebens erhalten. Hier siehst du eine Aufschlüsselung:
Wie viel erben Ehepartner und Kinder bei einer Zugewinngemeinschaft?
Ehe mit Kindern | Ehe ohne Kinder |
---|---|
1/2 Ehepartner 1/2 teilen sich die Kinder bzw. Enkel des Erblassers | 3/4 Ehepartner 1/4 teilen sich die Eltern bzw. Geschwister des Erblassers |
Interessant hier ist: Falls du mit deinem Partner verheiratet bist aber ihr keine Kinder habt, erhalten deine Schwiegereltern und wenn die nicht mehr leben, deine Schwägerin bzw. dein Schwager ein 1/4 des Vermögens deines Mannes. Wenn du das nicht möchtest, braucht ihr ein Testament, in dem ihr euch gegenseitig als Alleinerben einsetzt.
Weil wir Kinder haben, finde ich die Aufteilung des Erbes so in Ordnung. Bei meinem Ableben geht die Hälfte meines Vermögens an meinen Mann und je 1/4 meines Vermögens an meine beiden Kinder.
Wie kannst du das Testament aufsetzen?
Viele sind überrascht zu hören, dass sie ihr Testament einfach handschriftlich aufsetzen können. Bitte nicht abtippen, ausdrucken und unterschreiben! Nur ein von Anfang bis Ende handschriftlich verfasstes Dokument ist gültig.
Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du das Testament gemeinsam mit meinem Anwalt verfassen und notariell beglaubigen lassen. Besonders bei komplexen Familienverhältnissen und einem hohen Vermögen ist das zu raten.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung und warum ist es sinnvoll eine zu erstellen?
Es ist gut, dass eine Sorgerechtsverfügung nicht häufig gebraucht wird. Nur etwa 1.000 Kinder in Deutschland werden pro Jahr zu Vollwaisen. Trotzdem ist der Gedanke für manche Eltern quälend. Für Alleinerziehende kann es besonders wichtig sein, eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen. Denn zumeist geht das alleinige Sorgerecht über zu dem anderen Elternteil, selbst wenn er bisher keinen Kontakt hatte zu den Kindern.
Die gute Nachricht ist: So eine Sorgerechtsverfügung kannst du in wenigen Minuten selbst erstellen.
Wie ein Testament muss es handschriftlich verfasst werden – von Beginn bis zum Ende. Es reicht also nicht, ein Dokument auszudrucken und dieses zu unterschreiben. Daher ist in diesem Artikel auch kein Dokument zum Herunterladen verlinkt, sondern nur eine Formulierungshilfe. Den Text kannst du abschreiben und auf deine Bedürfnisse hin anpassen.
Den passenden Vormund finden
Wer der Vormund in der Sorgerechtsverfügung für unsere Kinder sein soll, war meinem Mann und mir schnell klar. Bei vielen sind das die Großeltern oder nahe Verwandte wie Tanten oder Onkel der Kinder. So auch bei uns.
Doch was, wenn die vorgesehene Person nicht kann, weil sie vielleicht selbst erkrankt? Dann ist es gut, noch einen weiteren Vormund als Ersatz zu bestimmen. Hier fiel die Auswahl schwer. Denn uns war natürlich wichtig, dass die Kinder nicht getrennt werden müssen. Also beide sollten in das neue zu Hause des Vormunds ziehen können. Wer hat da schon genug Platz? Vor allem wenn die eigenen Kinder noch zu Hause wohnen.
Natürlich wäre es besser, wenn der Vormund nicht weit wohnt und die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung bleiben könnten. Da unsere besten Freunde und die Familie in Deutschland und in Österreich verteilt wohnen, ist das aber leider nicht machbar.
Schließlich haben wir nach einigem Überlegen doch einen Vormund und einen Ersatzvormund gefunden. Diese haben wir informiert und auch ihr Einverständnis abgewartet.
Sobald deine Kinder 14 Jahre alt sind, dürfen sie beim Thema Vormund auch ein Wörtchen mitreden und die Entscheidung des Gerichts und deine Sorgerechtsverfügung beeinflussen.
Die Vormundschaft aufteilen
In manchen Fällen kann es ratsam sein, dass du zwei Vormunde bestimmst: Einen für die Pflege und eine für die finanziellen Angelegenheiten deiner Kinder. Das kann aber auch zu Problemen führen. Wenn beispielsweise der Vormund mit Personensorge einen Auslandsaufenthalt gut fände und der Vormund mit Vermögensvorsorge davon abrät. Bedenke das, wenn du zwei verschiedene Personen benennen willst.
Eine Sorgerechtsverfügung im Todesfall oder bei Krankheit
Nicht nur im Todesfall, auch bei einer schwerwiegenden Krankheit kann es sein, dass dir und deinem Partner gleichzeitig das Sorgerecht entzogen wird. In dem Fall hilft dir eine Sorgerechtsvollmacht oder ein Zusatz in eurer Vorsorgevollmacht, um einen Vormund schon zu Lebzeiten zu bestimmen. Die Sorgerechtsvollmacht gilt dann wirklich nur, wenn ihr beide lebt und das Sorgerecht nicht mehr wahrnehmen könnt.
Wir haben nur eine Sorgerechtsverfügung im Falle unseres Todes verfasst. Einfach deswegen, weil wir unsere Vorsorgevollmacht schon geschrieben haben und wir jetzt nicht noch etwas hinzufügen wollten. Auch erschien es mir etwas unrealistisch, dass wir beide gleichzeitig nicht mehr das Sorgerecht wahrnehmen können.
Falls du jedoch Alleinerziehend bist, kann es durchaus sinnvoll sein, das Sorgerecht zusätzlich in deiner Vorsorgevollmacht zu klären. Vielleicht möchtest du nicht, dass das Sorgerecht auf den Vater des Kindes überschrieben wird, wenn du zu krank bist, dich um deine Kinder zu kümmern.
Formulierungshilfe Sorgerechtsverfügung
Damit du deine Sorgerechtsverfügung schon heute selbst erstellen kannst, habe ich dir eine Formulierungshilfe geschrieben. Bitte drucke diese nicht aus, sondern schreibe sie wie bei einem Testament handschriftlich ab. Ansonsten ist sie nicht gültig! Wichtig ist auch noch, dass du mit Vor- und Zunamen unterschreibst sowie dass du Ort und Datum erfasst.
Sorgerechtsverfügung Alleinerziehende
Im Falle meines Todes wünsche ich mir folgenden Vormund für meine minderjährigen Kinder: Frau Maria Musterfrau, geboren am 11.11.1951. Frau Musterfrau soll die Personensorge als auch die Vermögenssorge ausüben.
Sollte Frau Maria Musterfrau das Sorgerecht nicht übernehmen können, benenne ich folgende Person als Ersatz-Vormund: Herr Max Mustermann, geboren am 22.05.1986. Herr Mustermann soll die Personensorge als auch die Vermögenssorge ausüben.
Ausdrücklich möchte ich nicht Frau Muster, geboren am 20.04.1982, als Vormund benennen. (Bitte füge in dem Fall noch eine kurze Erklärung für das Gericht an, warum nicht.)
Ort / Datum
Unterschrift mit Vor- und Zuname
Sorgerechtsverfügung Ehepaar
Im Falle unseres Todes wünschen wir folgenden Vormund für unsere minderjährigen Kinder: Frau Maria Musterfrau, geboren am 11.11.1951. Frau Musterfrau soll die Personensorge als auch die Vermögenssorge ausüben.
Sollte Frau Maria Musterfrau das Sorgerecht nicht übernehmen können, benennen wir folgende Person als Ersatz-Vormund Herr Max Mustermann, geboren am 22.05.1986. Herr Mustermann soll die Personensorge als auch die Vermögenssorge ausüben.
Ausdrücklich möchten wir nicht Frau Muster, geboren am 20.04.1982, als Vormund benennen. (Bitte füge in dem Fall noch eine kurze Erklärung für das Gericht an, warum nicht.)
Ort / Datum
Unterschrift Elternteil 1 mit Vor- und Zuname
Unterschrift Elternteil 2 mit Vor- und Zuname
Die Sorgevollmacht aufbewahren
Beide Originale der Sorgerechtsverfügung überreichten wir unserem Vormund und dem Ersatz-Vormund. Die Kopie der Dokumente verwahren wir zu Hause in einem Notfall-Ordner. Bei uns sind in dem Ordner noch die Vorsorgevollmacht, das Innenverhältnis der Vorsorgevollmacht, die Depot-Vollmacht und die Patientenverfügung. Ein Testament brauchen wir derzeit nicht. Mit diesen Notfall-Dokumenten fühlen wir uns als Familie ausreichend versorgt für den Ernstfall.
Alternativ kannst du die Sorgerechtsverfügung auch mit einem Anwalt erstellen und notariell beglaubigen lassen.
Es ist auch denkbar, das handgeschriebene Dokument beim Nachlassgericht zu hinterlegen gegen eine kleine Gebühr. Somit ist es für das Familiengericht jederzeit abrufbar.
Die Dokumente widerrufen oder kündigen
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung und Kontovollmacht kannst du jederzeit widerrufen. Das machst du am besten schriftlich. Dabei setzt du die Dokumente in Original neu auf und fragst den Bevollmächtigten um die Rückgabe der Kopien. Zusätzlich informierst du deine Bank schriftlich über den Widerruf der Kontovollmacht.
Bedenke: Du kannst die Vollmacht nur widerrufen, sofern du noch entscheidungsfähig bist.
Vorsorgen mit dem digitalen Nachlass
Zu guter Letzt kannst du noch den digitalen Nachlass regeln. In meinem Fall dauerte das nicht länger als 5 Minuten! Denn ich habe alle meine Passwörter sicher digital aufbewahrt und meinem Mann per E-Mail-Adresse dazu eingeladen. Dies finde ich besser, als die Passwörter aufzuschreiben und in einem Bankschließfach zu sichern. Denn ich erneuere die wichtigsten Passwörter regelmäßig. Das muss aber jeder für sich entscheiden.
In den Einstellungen meines Google-Kontos habe ich festgelegt, dass der Zugang nach 3 Monaten Inaktivität auf meinen Mann übergehen soll. Bei Facebook habe ich gewählt, dass mein Profil nach Nachweis meines Todes gelöscht werden darf.
Fazit
Eine durchdachte Vorsorge dauert nicht lange. Das Wichtigste ist die Vorsorgevollmacht, eine Art Generaldokument, die schon sehr viel abdeckt. Zusätzlich kann eine Konto- und eine Depotvollmacht sinnvoll sein, wenn deine Bank das verlangt. Wir haben dazu noch eine Sorgerechtsverfügung erstellt. Die ist ja schnell gemacht. Ein Testament benötigen wir nicht, da kein gebundenes Vermögen vererbt wird und wir mit der Aufteilung der Erben einverstanden sind. Das ist aber sehr individuell. Eine Patientenverfügung wollte ich nur mit meinem Hausarzt erstellen, da ich medizinischer Laie bin. Gesamt habe ich für das Ausfüllen der Dokumente nicht mehr als zwei Abende verbringen müssen. Das ist eine gut investierte Zeit, denke ich.
Hast du schon Vorsorge für dich und deine Familie getroffen? Worauf hast du besonders geachtet? Auf deinen Kommentar freue ich mich schon.
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